Was passiert bei einer Zwangseinweisung?

Bernhard Rappert von der VertretungsNetz-Patient:innenanwaltschaft über Zwangseinweisung in die Psychiatrie und das neue Unterbringungsgesetz.

Text: Nadja Riahi
Bilder: ZIMT Magazin/Canva AI; Stefanie Luger

Datum: 30. Oktober 2023
Bernhard Rappert, VertretungsNetz-Patient:innenanwaltschaft
ZIMT: Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung fremd- oder selbstgefährdet sind, können sie in Psychiatrien zwangseingewiesen werden. Wie läuft eine solche Zwangseinweisung ab?
 
Rappert: Es gibt hier viele Szenarien. Beispielsweise können Angehörige, Mitbewohner:innen, Nachbar:innen oder Passant:innen die Polizei rufen, wenn eine Person auffällig wird. Die Polizist:innen schätzen dann aus ihrer medizinisch-laienhaften Perspektive ein, ob eine psychiatrische Erkrankung und ob eine ernstliche und erhebliche Gefährdung dieser Person oder anderer Personen vorliegt. Wenn die Polizei das annimmt, dann ist sie dazu verpflichtet, eine:n Amtsärzt:in beizuziehen, die:der diese Gefährdung dann überprüft und feststellt, ob es eine Alternative zu einer Zwangseinweisung gibt. Im Falle einer zwangsweisen Einweisung wird die Person dann von der Rettung auf die Psychiatrie gebracht. Dabei handelt es sich um einen polizeilichen Akt.
 
ZIMT: Welche Ärzt:innen sind berechtigt, diese Überprüfungen durchzuführen?
 
Rappert: Grundsätzlich haben wir in Österreich viel zu wenige Amtsärzt:innen für diese Aufgabe. Dieses Problem kennen wir seit Jahren. Deswegen wurde eine neue Regelung erlassen, die besagt, dass etwa auch die Einschätzung von Notärzt:innen oder niedergelassenen Psychiater:innen im Einzelfall für die Durchführung der Einweisung ausreichen kann. Außerdem können Landeshauptleute bestimmten Ärzt:innen diese Aufgabe übergeben.
Gurte Psychiatrie bunt

Eine umstrittene Maßnahme, die in Psychiatrien immer noch angewendet wird, sind Fixierungen von Patient:innen an die Krankenhausbetten.

ZIMT: Angenommen, eine Person weist sich selbst in eine Psychiatrie ein. Darf der:die Patient:in dann jederzeit wieder gehen?

Rappert: Nicht immer. Es kann passieren, dass eine Person, die sich zunächst freiwillig in eine Psychiatrie begibt, von den Ärzt:innen im Laufe des Aufenthalts zwangsweise untergebracht wird. Für Patient:innen ist es manchmal schwer zu verstehen, warum man plötzlich nicht mehr gehen darf. Eine Zwangseinweisung kann wiederum zu einem freiwilligen Aufenthalt führen, weil Patient:innen zum Beispiel im Aufnahmegespräch klar wird, dass ein Aufenthalt das Richtige ist.

ZIMT: Welche Rechte haben Menschen, die zwangsweise in der Psychiatrie sind? Mit anderen Worten: Wie werden diese Rechte eingeschränkt?

Rappert: Grundsätzlich bedeutet eine zwangsweise Unterbringung in der leichtesten Form, dass man das Krankenhaus nicht verlassen darf. Das heißt, eine Ärztin ordnet an: „Sie dürfen hier nicht weg, ansonsten holen wir Sie zurück“.  Bei einem Drittel aller Unterbringungen kommt es im Laufe des Aufenthalts außerdem zu einer weitgehenden Bewegungseinschränkung. Das bedeutet, dass man entweder in einem Raum eingeschlossen ist oder innerhalb eines Raumes etwa durch Gurte im Bett fixiert wird. Manchmal wird Patient:innen das private Gewand oder das Handy abgenommen. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Medikamente zwangsweise verabreicht werden.

ZIMT: Gerade Maßnahmen wie Fixierbetten oder das Eingesperrt-werden klingen traumatisierend. Wie kann verhindert werden, dass Patient:innen in vulnerablen Situationen zusätzlich belastet werden?

Rappert: Ich denke, dass alle Beteiligten einen Beitrag leisten können, dass diese Traumatisierung, die durch den Freiheitsentzug entsteht, möglichst gering gehalten wird und dass die Traumatisierung nicht nachhaltig bestehen bleibt. Beispielsweise ist es sinnvoll, wenn Patient:innen, Ärzt:innen und Pfleger:innen auch im Nachhinein über Zwangsmaßnahmen sprechen und überlegen, wie die Situation in Zukunft besser gelöst werden kann.

Schriftstück Einweisung Psychiatrie

Das neue Unterbringungsgesetz soll dazu führen, dass Patient:innen mehr Rechte haben.

ZIMT: Wie ist eine Zwangseinweisung menschenrechtlich zu betrachten?

Rappert: Die europäische Menschenrechtskonvention garantiert uns allen das Recht auf persönliche Freiheit, lässt aber bestimmte Ausnahmen zu. Eine dieser Ausnahmen ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung. Gleichzeitig verbietet die UN-Behindertenrechtskonvention eine Andersbehandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Im österreichischen Verfassungsrecht ist geregelt, dass aufgrund der Erkrankung auch noch eine Gefährdung bestehen muss, damit die persönliche Freiheit eingeschränkt werden darf. Ein:e Ärzt:in stellt diese Gefährdung fest.

Die Rechte auf persönliche Freiheit und Selbstbestimmung dürfen jedenfalls nur dann eingeschränkt werden, wenn andernfalls mit hoher Sicherheit ein erheblicher Schaden eintreten würde.

Bedenklich ist bei all diesen Regelungen, dass Menschen mit psychischer Erkrankung vorsichtshalber in ihrer Freiheit beschränkt werden, also ohne, dass etwas passiert ist, sondern allein aufgrund einer – letztlich immer unsicheren – Zukunftseinschätzung.

ZIMT: Wie hat sich die stationäre Versorgung in der Psychiatrie in den letzten Jahren verändert?

Rappert: Wir beobachten, dass die Unterbringungen steigen, aber die Dauer dieser tendenziell kürzer wird. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es zu wenige Betten gibt. Patient:innen werden entlassen, denen es nur halbwegs gut geht, weil Menschen auf ein Bett warten, denen es schlechter geht. Das führt zu einem Drehtüreffekt, der besagt, dass Menschen im Laufe ihres Lebens wiederholt in die Psychiatrie aufgenommen werden. Das liegt vor allem an den Ressourcen, an denen es in der Psychiatrie mangelt.

ZIMT: Welche Ressourcen sind das?

Rappert: Wir beobachten regelmäßig personelle Defizite, die wir auch bei den entsprechenden Stellen thematisieren. Es gibt auch immer wieder bauliche Mängel, denn zum Teil sind psychiatrische Abteilungen ganz alte Bauten. In manchen Krankenhäusern gibt es kaum die Möglichkeit, sich im Freien aufzuhalten. Es werden erst nach und nach Neubauten geschaffen. Wir bemühen uns auch immer, dass wir in diese räumlichen Planungen eingebunden werden. Eine Psychiatrie sollte großräumig gebaut sein. Wir beobachten, dass sich Menschen durch enge Räumlichkeiten beengter fühlen und das führt zu Angst, Anspannung und auch Gewalt.

Kameraüberwachung in Krankenhäusern und Psychiatrien

Zunehmend werden Kameras zur Überwachung gefährdeter Patient:innen eingesetzt. Das ist gefährlich.

Rappert: Ein Thema, das immer wichtiger wird, ist die Videoüberwachung im Krankenhaus, die einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Die Krankenhäuser glauben, damit für Sicherheit zu sorgen, aber letztlich tun sie das nicht. Die vermeintliche Sicherheit führt dazu, dass man den persönlichen Kontakt reduziert. Auf einem Bildschirm ist aber nicht zu erkennen, wie es einer Person tatsächlich geht – weder psychisch noch physisch. So kann diese Scheinsicherheit letztlich eine erhöhte Gefahr für Patient:innen bedeuten. Wir wissen von Menschen, die sich vor der Kamera das Leben genommen haben und niemand hat das rechtzeitig bemerkt. Besondere Sorge bereitet uns, dass Videoüberwachung immer öfter zum Standard wird. Das Gesetz erlaubt sie aus gutem Grund aber nur in Ausnahmesituationen. Es wäre wichtig, dass Ärzt:innen und Pflegekräfte in jedem Einzelfall gemeinsam überlegen, ob eine Überwachung mit Videokameras tatsächlich angebracht ist.

ZIMT: Seit 1. Juli 2023 ist ein neues Unterbringungsgesetz in Kraft. Was hat sich dadurch für Patient:innen verbessert?

Rappert: Das neue Unterbringungsgesetz stärkt die Selbstbestimmung der Patient:innen. Speziell wenn es um die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka geht, verbessert das neue Gesetz die Situation von Psychiatriepatient:innen. Das Gericht darf nun prüfen, ob eine Medikation gegen den Willen einer Person zulässig ist. Ferner haben Personen, die in der Psychiatrie sind, das Recht, eine Vertrauensperson zu benennen, die sie besonders unterstützt. Nun ist auch im Gesetz verankert, dass nach einer Unterbringung ein Reflexionsgespräch zwischen Patient:in und Personal geführt werden muss. In diesem Gespräch können Ärzt:innen und Patient:innen einen Behandlungsplan für eine allfällige neuerliche Aufnahme erstellen. All diese Bestimmungen werden dazu führen, dass mehr „mit“ den Menschen geredet wird, als bloß „über“ sie.

Infobox

Die VertretungsNetz-Patient:innenanwaltschaft berät Patient:innen bei Fragen und Problemen während ihres Aufenthalts in der Psychiatrie. Sie überprüft freiheitsbeschränkende Maßnahmen und vermittelt zwischen Patient:innen, Pflegepersonal und Ärzt:innen. Die Leistung ist für Patient:innen kostenlos.

Weitere Informationen findest du unter: https://vertretungsnetz.at/patientenanwaltschaft/ueber-uns