Klinisch-psychologische Behandlungen als Kassenleistung: Und jetzt?
Text: Jana Reininger
Fotos: Satrio Ramadhan/ diversifylens/rattanakun
Nun ist es fix: Klinisch-psychologische Behandlungen werden künftig in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufgenommen. Somit werden Kosten für den Besuch bei klinischen Psycholog:innen von den Krankenkassen übernommen. Aber was bedeutet das für Patient:innen in der Praxis? ZIMT beantwortet die drängendsten Fragen.
Worin unterscheiden sich klinische Psycholog:innen von Psychotherapeut:innen?
Der Unterschied zwischen den beiden Berufsgruppen ist nicht so einfach festzumachen. Oft wird angenommen, dass klinische Psycholog:innen keine Therapien anbieten oder nur kurzfristige Behandlungen durchführen dürfen. Das stimmt so nicht: Klinische Psycholog:innen bieten ebenfalls langfristige Behandlungen bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen an. Seitens des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) wird der Begriff „psychologische Therapie” in diesem Zuge beispielsweise synonym verwendet.
Unterschiede zwischen Psychotherapeut:innen und klinischen Psycholog:innen liegen vor allem in deren Ausbildung: Klinische Psycholog:innen müssen vor der Fachausbildung ein Psychologiestudium abgeschlossen haben, Psychotherapeut:innen hingegen nicht. Das macht weder die eine noch die andere Ausbildung besser oder schlechter. Oft sind bloß persönliche Vorlieben und Möglichkeiten dafür entscheidend, wer welche Ausbildung absolviert.
Während Psychotherapeut:innen nach unterschiedlichen therapeutischen Zugängen arbeiten (einen Überblick dazu findest du hier), ist das bei klinischen Psycholog:innen nicht der Fall. Wen du bei psychischen Beschwerden aufsuchst, bleibt schließlich ganz deinen Vorlieben überlassen. Immer wieder, zum Beispiel im Rahmen der Initiative „Gesund aus der Krise”, arbeiten klinische Psycholog:innen auch mit Psychotherapeut:innen zusammen.
Warum ist es dann wichtig, dass jetzt auch klinisch-psychologische Behandlungen von der Krankenkasse gedeckt werden?
Kassenplätze bei Psychotherapeut:innen sind rar. Die Ausweitung der Kassenleistungen auf klinische Psycholog:innen ermöglicht, dass es mehr leistbare Ansprechpartner:innen für deine Sorgen gibt.
Wie hoch wird der Anteil sein, den die Krankenkassen künftig für klinisch-psychologische Behandlungen übernehmen werden?
Für das Jahr 2024 wird ein Budget von 50 Mio. Euro für die Behandlungen bereitgestellt, für das Jahr 2025 sind es 25 Mio. Euro. Für die weitere Zukunft muss die Finanzierung noch aufgestellt werden.
Wie das Geld schließlich genau aufgeteilt wird, wird aktuell noch zwischen Sozialversicherung und den klinischen Psycholog:innen ausgehandelt. Geht es nach der BÖP-Präsidentin Beate Wimmer-Puchinger, soll verhindert werden, dass Patient:innen die Rechnung erst selbst bezahlen müssen, bevor sie das Geld von der Versicherung rückerstattet bekommen. „Ziel muss ein kostenfreier Zugang zu klinisch-psychologischer Behandlung sein für alle, die diesen benötigen. Alles andere wird bei den ohnedies psychisch belasteten Menschen zu einer zusätzlichen finanziellen und bürokratischen Bürde“, warnt sie.
Obwohl das Gesetz bereits mit Beginn des Jahres gültig ist, werden die Verhandlungen erst im Jänner stattfinden, so der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen. Auf genauere Antworten darauf, was die Ausweitung der Kassenleistung für dich bedeutet, gilt es also noch zu warten.